Konformitätserklärung (nur für Baugruppen)

Die Konformitätserklärung für Baugruppen bestätigt, dass eine technische Einheit allen zutreffenden EU-Richtlinien entspricht und sicher in Verkehr gebracht werden darf.

Die Konformitätserklärung für Baugruppen ist ein verpflichtendes Dokument, mit dem ein Hersteller bestätigt, dass eine Baugruppe den geltenden europäischen Richtlinien oder Verordnungen entspricht – z. B. der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit für das Inverkehrbringen im europäischen Binnenmarkt.

Was ist eine Baugruppe?
Im rechtlichen Sinne ist eine Baugruppe eine funktionelle Einheit, die aus mehreren Komponenten (z. B. Motor, Dichtung, Gehäuse, Steuerung) besteht, aber noch kein vollständiges Produkt darstellt. Dennoch kann eine Baugruppe eigenständige Risiken mit sich bringen, weshalb sie einer Bewertung unterliegen kann.

Typische Beispiele:
– Halbfertige Maschinenkomponenten
– Gummi-Metall-Baugruppen mit mechanischer oder thermischer Funktion
– Baugruppen mit elektrischen oder beweglichen Teilen

Inhalt einer Konformitätserklärung
– Produktbezeichnung und Typennummer
– Angewandte Richtlinien (z. B. 2006/42/EG für Maschinen)
– Verwendete harmonisierte Normen (z. B. EN 60204, EN ISO 12100)
– Angaben zum Hersteller
– Unterschrift einer verantwortlichen Person
– Bei unvollständigen Maschinen kann stattdessen eine Einbauerklärung erforderlich sein.

Bedeutung für Hersteller und Zulieferer
– Rechtliche Absicherung beim Vertrieb technischer Baugruppen
– Nachweis der technischen Sicherheit und Regelkonformität
– Grundlage für die CE-Kennzeichnung
– Oft gefordert von OEM-Kunden oder Systemintegratoren